Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV
Von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern kann eine erhebliche Gefahr für die Umgebung ausgehen.
Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist für diese Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um die Wahrscheinlichkeit, einer von dieser Anlage ausgehenden Gefährdung, möglichst auszuschließen oder gering zu halten.
Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes umzusetzen.
Ziel ist es, die Betrieb der Anlagen sicher zustellen, sowie die Minimierung von Risiken.