Lufthygiene

VDI 6022

Richtlinie für den Betrieb

Raumlufttechnische Anlagen müssen so betrieben und gewartet werden, dass sich für Personen keine Gefahren oder Nachteile für deren Gesundheit ergeben.

Die Richtlinie VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ vom Verein Deutscher Ingenieure, ist eine Zusammenfassung von hygienisch begründeten baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen. Sie betrifft Planung, Fertigung, Betrieb und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen. Ziel ist es, mögliche Gefahren oder Nachteile auszuschließen oder zu minimieren.

Für die Umsetzung der VDI 6022 in die tägliche Praxis ist die Unternehmensleitung zuständig. Werden die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen nicht oder nur teilweise beim Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen berücksichtigt, dann können folgende Punkte rechtlich Bedeutung gewinnen.

Umkehr der Beweislast

Kann ein Unternehmen einen regelkonformen Betrieb seiner Anlagen (Dokumentationspflicht) nicht beweisen, so kehrt sich die Beweislast um. Beispiel: Ein Arbeitnehmer behauptet, er habe am Arbeitsplatz durch die seiner Meinung nach mangelhaft gewartete raumlufttechnischen Anlagen eine Schimmelpilzallergie erworben. Alle in der Beweisführung anfallenden Kosten für Messungen, technische und medizinische Sachverständigengutachten sind vom Unternehmen zu bezahlen.

Organisationsverschulden

Im Rahmen der betrieblichen Organisation ist die Unternehmensleitung sowie die zuständigen Fach- und Führungskräfte bei möglichen Schäden schadensersatzpflichtig. Ein Haftungsausschluss kann nur erwirkt werden, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten vorliegt.

Überwachung der Praxis

Die Überwachung der Einhaltung der VDI 6022 ist staatliche Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern, beziehungsweise den Ämtern für Arbeitsschutz und den Berufsgenossenschaften wahrgenommen.

starke Verschmutzung einer raumlufttechnische Anlagen
starke Verschmutzung einer raumlufttechnische Anlagen
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